Es gilt das Brandenburgische Fischereigesetz! Besondere Bedingungen:
Die Angelzeit beginnt 1 Stunde vor Sonnenaufgang und endet 1 Sunde nach Sonnenuntergang. Außerhalb dieser Zeit bedarf es einer Nachtangelberechtigung.
Der Weg zum Angelgewässer liegt in der rechtlichen Verantwortung des Anglers.
Von stehenden Fischfanggeräten und Fischtreppen ist ein Abstand von 50 m einzuhalten.
In gekennzeichneten Fischschutzgebieten ist das Angeln untersagt. Zu Gelegen und Seerosen ist ein Mindestabstand von 10m einzuhalten.
Als Köderfische dürfen nur Barsche, Kaulbarsche, Plötzen, Rotfedern, Karauschen, Giebel, Bleie, Güstern und Uklei verwendet werden. Köderfische dürfen nur am Tage ihres Fanges und in dem Gewässer verwendet werden, in dem sie gefangen wurden.
Fangbegrenzung je Angeltag: 3 Stück unterschiedlicher Arten der Fische: Aal, Zander, Hecht, Karpfen, Schleie; jedoch nur 2 Stück der gleichen Art, 1Wels pro Tag.
Als Raubfischangel gelten die Spinnangel sowie Angeln mit Fischen, Fischfetzen und Krebsen.
Das Angeln ist nur vom verankerten Wasserfahrzeug aus zulässig.
Zum Fang ausgelegte Angelgeräte sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen.
Die Senke ist nur in Verbindung mit einer Raubfischgenehmigung erlaubt.
Verstöße gegen die Vertragsbedingungen sowie das brandenburgische Fischereigesetz und die Fischereiordnung führen zum entschädigungslosen Einzug der Angelkarte.
Besondere Mindestmaße und gesetzliche Schonzeiten: Hecht: 50 cm (01.02. bis 31.03.), Zander: 50 cm (01.04. bis 31.05.), Aal: 50 cm, Karpfen: 40 cm